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Was ändert sich 2026?


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2026 bringt für Eigentümer, Vermieter und Bauherren eine ganze Reihe neuer Pflichten und Rahmenbedingungen – von fernablesbarer Messtechnik über Heizungsvorgaben bis hin zu strengeren Regeln bei Trinkwasser.

Heizkosten, Heizung und Energiewende
Die Heizkostenverordnung verpflichtet dazu, bis spätestens 31. Dezember 2026 alle Wohnungen mit fernablesbaren Messgeräten für Wärme und Wasser auszustatten; nicht fernablesbare Altgeräte müssen daher ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Parallel verschärft das Gebäudeenergiegesetz den Kurs: Ab 1. Juli 2026 dürfen in größeren Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bei einem Heizungstausch nur noch Anlagen eingebaut werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, während für kleinere Kommunen eine zweijährige Fristverlängerung gilt. Bestehende Heizungen müssen zudem schrittweise auf steigende Anteile von Biomasse oder Wasserstoff umgestellt und nach § 60b GEG in festgelegten Abständen überprüft und optimiert werden, insbesondere in Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten.
Der CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz steigt 2026 in eine neue Phase: Er wird erstmals durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten am Markt gebildet, liegt aber zunächst noch in einem Preiskorridor von 55 bis 65 EUR pro Tonne. Für Erdgas bedeutet dies Aufschläge von rund 1,0 bis 1,2 Cent je Kilowattstunde, für Heizöl von etwa 14,7 bis 17,2 Cent je Liter, was sich direkt in höheren Heizkosten niederschlagen kann. Gleichzeitig bleibt die BEG-Förderung für effiziente Gebäude bestehen, allerdings mit strengeren Schallgrenzen für Luft-Wasser-Wärmepumpen, damit nur leise Außengeräte förderfähig sind.

Trinkwasser und Steckersolar
Die novellierte Trinkwasserverordnung verpflichtet Betreiber von Trinkwasserinstallationen, sämtliche Leitungen oder Teilstücke aus Blei bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen, weil der neue, deutlich niedrigere Grenzwert für Blei sonst regelmäßig nicht eingehalten werden kann. Eigentümer müssen daher rechtzeitig prüfen lassen, ob noch Bleirohre vorhanden sind, und entsprechende Sanierungen planen, um Gesundheitsrisiken und Haftungsfragen zu vermeiden.
Schließlich rücken Steckersolargeräte in den Rechtsrahmen: Mit der Veröffentlichung einer ersten VDE-Produktnorm Ende 2025 gilt ihr Anschluss nun offiziell als zulässig, sofern der Basisschutz und die elektrische Sicherheit mechanisch oder elektromechanisch sichergestellt sind. Die bislang häufig geforderte spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. Wieland-Stecker) bleibt erlaubt, ist aber nicht mehr alleiniger Standard, was den Einsatz von Balkonkraftwerken für private Haushalte weiter erleichtert.

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