Kanzleiblog

Hier finden Sie umfassende Informationen zu aktuellen Steuerthemen und praxisnahen Tipps für Ihre Steuerangelegenheiten. Unsere Downloads bieten Ihnen wertvolle Ressourcen, um Ihre Steuererklärung effizient und korrekt zu erstellen. Wir halten Sie stets auf dem Laufenden über Änderungen im Steuerrecht und deren Auswirkungen. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Kanzleiblog

Rechtliche Tragweite nach Weitergabe des E-Mail-Passworts


Copyright: https://de.123rf.com/profile_melpomen

Wird eine E-Mail von der betroffenen Person X nicht selbst, sondern zum Beispiel von deren Ehepartner, aber im Namen der Person X verfasst, muss X sich das Handeln des Ehepartners im Rahmen der Vertretungsregelungen zurechnen lassen. Indem X ihrem Ehepartner das E-Mail-Passwort genannt und es bewusst geduldet habe, dass dieser regelmäßig private, wie auch rechtsgeschäftliche E-Mails über ihren Account schrieb, habe sie einen falschen Anschein gesetzt.
In der Praxis bedeutet das, dass ein vom Ehepartner über die E-Mail-Adresse der X abgeschlossene Vertrag seine Wirksamkeit entfaltet. Die Person X kann sich insbesondere nicht darauf berufen, die E-Mail nicht persönlich verfasst zu haben. Für den Empfänger der E-Mail ist nicht ersichtlich gewesen, dass die Person X nicht selbst, sondern ihr Ehepartner, die Nachricht geschrieben hat.

Zurück zur Übersicht