Kanzleiblog
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Hitzeschutz: Fördermöglichkeiten für Eigentümer und WEG-Verwalter 2025

Mit den extremen Sommertemperaturen rückt Hitzeschutz bei Wohnimmobilien in den Fokus. Maßnahmen wie helle Fassaden, moderne Sonnenschutzverglasungen, Jalousien, Markisen oder Dachbegrünungen helfen, Gebäude kühl zu halten und den Immobilienwert zu steigern. Für viele dieser Maßnahmen gibt es staatliche Förderprogramme.
Förderfähige Maßnahmen:
• Außenliegende Sonnenschutzsysteme (z. B. Rollläden, Jalousien, Markisen) mit automatischer Steuerung
• Dachbegrünung, Dämmung, Fensteraustausch, energieeffiziente Lüftungsanlagen
• Energieberatung und Baubegleitung
Förderung über BAFA und KfW:
• BAFA-Zuschuss: 15 % der Kosten (max. 30.000 EUR pro Jahr und Wohneinheit), mit Sanierungsfahrplan bis zu 20 %.
• KfW-Ergänzungskredit: Bis zu 120.000 EUR pro Wohneinheit, kombinierbar mit BAFA-Zuschuss.
• Für umfassende Sanierungen mit Effizienzhaus-Standard sind noch höhere Kredite und Tilgungszuschüsse möglich.
Steuerliche Förderung:
Alternativ können Eigentümer bis zu 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 EUR) über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen.
Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt und selbst bewohnt sein, die Arbeiten ein Fachunternehmen ausführen.