Kanzleiblog
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab dem 28. Juni 2025 bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Verbraucher spürbare Verbesserungen, besonders im Umgang mit digitalen Dienstleistungen - und das nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle, die einfache, verständliche und zugängliche Angebote schätzen. Hier sind die wichtigsten konkreten Vorteile:
Bessere Zugänglichkeit bei digitalen Bankdienstleistungen
- Online-Banking und Banking-Apps müssen so gestaltet sein, dass sie auch mit Screenreadern, Sprachausgaben, alternativen Eingabegeräten etc. bedienbar sind.
- Klarere Strukturen, bessere Kontraste, verständliche Sprache - auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Lernschwierigkeiten von Vorteil.
- Keine ausschließliche Nutzung komplizierter CAPTCHAs mehr, ohne barrierefreie Alternativen.
Barrierefreie Geldautomaten und SB-Terminals
- Bedienoberflächen müssen z. B. auch mit Braille-Beschriftung, Sprachführung oder höhenverstellbaren Elementen ausgestattet sein.
- Kontrastreiche Darstellung, große Schriftarten und akustische Unterstützung erleichtern die Bedienung für viele.
Verträge, Produktinformationen & Kommunikation
- Der Verbraucher kann erwarten, dass wichtige Informationen in leicht verständlicher Sprache und ggf. in alternativen Formaten (z. B. als Audio, Braille oder Großdruck) bereitgestellt werden.
- Vertragsabschlüsse sollen auch barrierefrei möglich sein, z. B. durch digitale Signaturen, barrierefreie Formulare oder unterstützende Kommunikationstools.
Mehr Transparenz und Sicherheit
- Durch klarere Informationen über Produkte (z. B. Kredite, Konten, Versicherungen) soll Missverständnissen vorgebeugt und Verbraucherschutz gestärkt werden.
- Barrierefreiheit bedeutet auch bessere Bedienbarkeit und Nutzerführung, was Fehler reduziert.
Stärkung der Rechte
- Verbraucher erhalten ein Beschwerderecht, wenn sie feststellen, dass ein Anbieter gegen Barrierefreiheitsvorgaben verstößt.
- Die Behörden können Maßnahmen durchsetzen - also keine bloße Empfehlung, sondern echte Verpflichtung für Anbieter.
Wenn man z. B. ein etwas älteres Smartphone nutzt, eine Seh- oder Hörbeeinträchtigung hat, Deutsch nicht als Muttersprache spricht oder einfach keine Lust auf komplizierte digitale Angebote hat, profitiert man direkt von den BFSG-Vorgaben. Alles wird benutzerfreundlicher - und damit stressfreier.